Lesen Sie unsere internen Richtlinien. Sie beschreiben genau, was zulässig ist; allgemein gesagt sollte es sich jedoch bei allen Geschenken von Ihnen oder an Sie stets um Artikel von nur symbolischem Wert von unter 50 € handeln, zum Beispiel Kalender, Notizblöcke, Stifte oder Krawattennadeln mit Logo. Bargeld oder Bargeldäquivalente (inklusive Gutscheine, Geschenkkarten, Darlehen oder Unternehmensanteile) sind keinesfalls akzeptabel.
Denken Sie gut nach, bevor Sie ein Geschenk oder eine Einladung anbieten oder annehmen: Kommt das Angebot zum Zeitpunkt einer Ausschreibung oder einer Vertragsverlängerung? Erfolgt es in dem Bestreben, sich ein Geschäft oder einen unfairen Vorteil zu sichern? Wenn ja, dann verstößt es gegen unsere Richtlinien, und Sie müssen das Angebot ablehnen.
Angebote rund um Mahlzeiten, Entertainment oder sonstige Bewirtung müssen von angemessenem Wert sein. Unsere Richtlinien liefern Einzelheiten dazu, was zulässig ist. In jedem Fall sollte ein legitimer Geschäftszweck vorliegen, und beide Parteien (diejenige, die das Angebot unterbreitet, und diejenige, die es annimmt) müssen anwesend sein. Es sollte sich um eine für Geschäftliches geeignete Örtlichkeit handeln, die keinesfalls für Mazda peinlich oder rufschädigend ist.
Bezahlung von Flügen oder Übernachtungen oder Angebot zur Nutzung eines Ferienhauses, eines Privatflugzeugs oder eines Luxuswagens? Solche Angebote sind eine eindeutige Verletzung unserer Richtlinien und streng untersagt.
Fragen Sie nach. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Angebot unseren Richtlinien entspricht, fragen Sie zunächst Ihren Vorgesetzten und European Audit and Control. Geschenke und Einladungen, die nicht mit unseren Richtlinien übereinstimmen, lehnen wir höflich ab. Wenn Sie in eine Situation geraten, in der das höfliche Ablehnen eines Geschenks nicht möglich ist, nehmen Sie es an und melden Sie es den Richtlinien entsprechend sofort (spätestens am nächsten Arbeitstag) bei Mazda, damit wir entscheiden können, wie wir damit umgehen werden.